Um elektrische Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, ist es unerlässlich, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig von qualifizierten Fachleuten überprüfen zu lassen.
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel dient in erster Linie Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz Ihrer Mitarbeiter und der eingesetzten Anlagen und Geräte.
Das ASP Prüfservice bietet Ihnen eine umfassende Lösung für diese Anforderungen.
Seit 2006 haben wir uns auf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 spezialisiert. Unser Service umfasst nicht nur die Prüfungen selbst, sondern auch Beratungsleistungen und umfassende Dokumentation.
Unsere zertifizierten Elektrofachkräfte sind als „zum Prüfen befähigte Personen“ nach der TRBS 1203 qualifiziert und führen die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften sowie den aktuellen DIN VDE Normen durch.
Jeder Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen. Dabei müssen die relevanten Umstände berücksichtigt werden, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz beeinflussen.
Diese Verpflichtung ist in § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gesetzlich verankert und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) konkretisiert.
Angesichts der zahlreichen Arbeitsunfälle in der Vergangenheit, die im Zusammenhang mit elektrischen Geräten und Anlagen aufgetreten sind, führte der Gesetzgeber bereits 1979 die Pflicht ein, dass jeder Unternehmer in festgelegten Intervallen seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihre Sicherheit überprüfen lassen muss.
Die DGUV Vorschrift fordert eine regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln durch qualifizierte Personen.
Laut § 5 der DGUV V3 hat der Unternehmer sicherzustellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Diese Überprüfungen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht erfolgen.
Zudem sind die Prüffristen so festzulegen, dass mögliche Mängel rechtzeitig erkannt werden können.
Gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen nur "befähigte Personen" Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen.
Gemäß den Vorschriften der DGUV V3 müssen ortsfeste Betriebsmittel gemäß den anerkannten elektrotechnischen Regeln geprüft werden, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind.
Die DGUV Vorschrift 3 (kurz DGUV V3) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift in Deutschland, die die elektrische Sicherheit von Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln regelt.
Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung...
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder einfach von einem Ort zum anderen verbracht werden können...
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BENNING VDE Prüfgeräte sind professionell, komfortabel und individuell nutzbar. Bei derEntwicklung der Gerätetester wurde auf Qualität, Funktionalität und Bedienkomfortgeachtet. Die VDE-Messgeräte bieten dem Anwender unterschiedliche Leistungsmerkmaleund können je nach Bedarf gewählt werden. Von multifunktionalen Gerätetestern mitmodernen Eigenschaften und Schnittstellen, welche datenbankbasierend auf dieBetriebsmittel zugreifen, bis zu mobilen und handlichen VDE-Prüfgeräten.
Prüfung im Rahmen der DGUV V3, BetrSichV gemäß:
• DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
• DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
• DIN EN 62353, VDE 0751-1 für medizinisch elektrische Geräte
• DIN EN 60974-4, VDE 0544-4 für Schweißgeräte (nur BENNING ST 760+)
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