Leistungen

Wer darf nach
DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 – Fachgerechte Prüfung durch befähigte Personen

Befähigte Personen sind für die fachgerechte Durchführung von Geräte- und Anlagenprüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 verantwortlich. Diese müssen eine elektrotechnische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben und mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Prüftechnik nachweisen. Die spezifischen Anforderungen sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) festgelegt.

Eine befähigte Person zeichnet sich nicht nur durch umfassendes Fachwissen , sondern auch durch eine detaillierte Kenntnis relevanter Normen und Vorschriften aus. Um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, sind regelmäßige Weiterbildungen in Theorie und Praxis unerlässlich.

Wichtig: Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) erfüllt diese Anforderungen nicht und darf Geräte- und Anlagenprüfungen nur unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.

Warum Sie auf unsere Experten setzen sollten

In unserem Unternehmen arbeiten hochqualifizierte Elektrofachkräfte , die alle Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203 erfüllen. Sie nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil und verwenden modernste Prüf- und Messgeräte , die höchsten technischen Standards entsprechen.

Fachgerechte und sichere Prüfungen
Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
Einsatz modernster Prüftechnik

Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine rechtssichere und professionelle Geräte- und Anlagenprüfung .

 
Leistungen

Wie läuft eine Prüfung ab?

DGUV V3 Prüfung – So läuft die Prüfung ab

Um die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel zu gewährleisten, müssen diese gemäß DGUV Vorschrift 3 nach den anerkannten VDE-Bestimmungen geprüft werden. Die genaue Prüfmethodik wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei dienen häufig die DIN VDE 0702 (für ortsveränderliche Geräte) und die DIN VDE 0100-105 (für ortsfeste Anlagen) als Grundlage.

Ablauf der DGUV V3 Prüfung

Die Prüfung erfolgt in drei Schritten:

  1. Sichtprüfung – Überprüfung auf äußere Schäden , Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung.
  2. Funktionsprüfung – Test der elektrischen Funktionen auf Sicherheit und ordnungsgemäßen Betrieb.
  3. Messungen mit kalibrierter Messtechnik , darunter:
    • Schutzleiterwiderstand
    • Isolationswiderstand
    • Schutzleiterstrom
    • Berührungsstrom

Dokumentation & rechtliche Sicherheit

Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Prüfdokumentation inklusive Prüfprotokoll erstellt. Diese dienen als rechtssicherer Nachweis für Behörden und Versicherungen.

Ihre Vorteile mit unserer DGUV V3 Prüfung

✔ Maximale Sicherheit für Mitarbeiter & Betrieb 
✔ Weniger Ausfallzeiten & geringere Wartungskosten 
✔ Erfahrene Elektrofachkräfte & modernste Prüftechnik 
✔ Attraktive Kostenvorteile durch klare Preisstrukturen 
Mögliche Vorteile bei Versicherungen
Optionale Inventarisierung Ihrer Betriebsmittel

Schützen Sie Ihr Unternehmen und erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben – kontaktieren Sie uns für eine professionelle DGUV V3 Prüfung! 

Über Uns

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

DGUV Vorschrift 3 – Pflicht zur elektrischen Sicherheitsprüfung in Unternehmen

Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift in Deutschland, die Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel verpflichtet. Ziel ist es, die elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen, Kurzschlüssen und Bränden zu minimieren.

Wer muss die DGUV V3 Prüfungen durchführen?

Die Vorschrift schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme , nach Instandsetzungen sowie in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen.

✅ Sichtprüfung – Feststellung äußerer Mängel 
✅ Messung & Funktionsprüfung – Kontrolle der elektrischen Sicherheit 
Dokumentation – Nachweis der Prüfung gemäß gesetzlichen Anforderungen

Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von befähigenten Personen oder Elektrofachkräften durchgeführt werden, die über eine entsprechende Ausbildung, Fachkenntnisse und Berufserfahrung gemäß TRBS 1203 verfügen.

Warum ist die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 so wichtig?

Die DGUV Vorschrift 3 ist rechtlich bindend für alle Unternehmen in Deutschland. Eine Nichtbeachtung kann nicht nur zu Bußgeldern und Haftungsrisiken führen, sondern auch die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden. Eine regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist wesentlich, um:

Arbeitsunfälle durch Stromschläge zu verhindern
Brand- und Kurzschlussgefahren zu minimieren
Die Betriebssicherheit zu gewährleisten
Rechtliche und versicherungstechnische Anforderungen zu erfüllen

DGUV V3 Prüfung – Jetzt Sicherheit gewährleisten!

Als erfahrene Experten für elektrische Sicherheitsprüfungen unterstützen wir Unternehmen bei der fachgerechten Durchführung und Dokumentation gemäß DGUV Vorschrift 3. Unsere qualifizierten Prüftechniker arbeiten mit modernster Messtechnik und sorgen für eine rechtssichere, lückenlose Prüfung Ihrer Anlagen und Geräte .

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DGUV V3

Alles über die DGUV Vorschrift

Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. 

Er ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.


Diese Pflicht ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) präzisiert.

Da es in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit elektrischen Geräten und Anlagen gekommen ist, hat der Gesetzgeber im Jahre 1979 die Pflicht normiert, wonach jeder Unternehmer in festgelegten regelmäßigen Abständen seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihre Sicherheit prüfen lassen muss.


Ziel der gesetzlichen Regelung ist der Personenschutz. Ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar.

Die gesetzlich erforderlichen Prüfmaßnahmen dienen neben dem Personenschutz zugleich auch dem Sachschutz.


Kommt es im Zusammenhang mit einer elektrischen Anlage oder Betriebsmittel zu einem Schaden (z.B. Brand, häufigste Ursache), so verlangen die Versicherungen den Nachweis, dass die entsprechenden Betriebsmittel regelmäßig und ordnungsgemäß geprüft wurde. 


Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird eine Zahlung regelmäßig abgelehnt.

Auszug aus DGUV Vorschrift 3

§ 5 Abs. 1

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
  2. in bestimmten Zeitabständen.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Was sind ortsveränderliche Geräte in einer DGUV V3 Prüfung?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder einfach von
einem Ort zum anderen verbracht werden können, während sie an einem Stromkreis angeschlossen sind.


Zu diesen ortsveränderlichen Geräten zählen beispielsweise Wasserkocher, Scanner, Drucker, Telefone, Bohrmaschinen, Kopierer, Computer, Laptops, Tischlampen, Kaffeemaschinen etc. Bei der DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher Geräte liegt der Richtwert für die Prüffristen bei sechs Monaten.

 Liegt bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte eine Fehlerquote von unter zwei Prozent vor, können die Prüffristen entsprechend verlängert werden. Die maximale Verlängerung der Prüffristen, für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte, liegt bei zwei Jahren.


Für die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist der Betreiber verantwortlich.

Zudem sind alle Mitarbeiter angewiesen, ein defektes Gerät oder Mängel unverzüglich zu melden.


Für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist entweder ein externer Dienstleister zu beauftragen oder ein betriebsinterner Mitarbeiter zu bestimmen.
Wird die Prüfung der ortsveränderlicher Geräte seitens eines Mitarbeiters vorgenommen, so muss dieser den Status einer „Elektrofachkraft“ haben.

Um die Prüfung ortsveränderlicher Geräte kontinuierlich in einem Unternehmen durchführen zu können, muss die Prüfperson an regelmäßigen Schulungen teilnehmen und einen Nachweis erbringen.


Der Betreiber muss diese Nachweise einfordern, damit die Prüfung ortsveränderlicher Geräte regelmäßig ordnungsgemäß und rechtssicher durchgeführt wird.

VDE-Messgeräte für die Prüfung
elektrischer ortsveränderlicher Geräte

BENNING VDE Prüfgeräte sind professionell, komfortabel und individuell nutzbar. Bei der Entwicklung der Gerätetester wurde auf Qualität, Funktionalität und Bedienkomfort geachtet. Die VDE-Messgeräte bieten dem Anwender unterschiedliche Leistungsmerkmale und können je nach Bedarf gewählt werden. Von multifunktionalen Gerätetestern mit modernen Eigenschaften und Schnittstellen, welche datenbankbasierend auf die Betriebsmittel zugreifen, bis zu mobilen und handlichen VDE-Prüfgeräten.

Prüfung im Rahmen der DGUV V3, BetrSichV gemäß

  • DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
  • DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
  • DIN EN 62353, VDE 0751-1 für medizinisch elektrische Geräte
  • DIN EN 60974-4, VDE 0544-4 für Schweißgeräte (nur BENNING ST 760+)


Die VDE-Prüfgeräte BENNING ST 755+ und BENNING ST 760+ bieten bei moderner Bedienung leistungsstarke Merkmale:

  • DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
  • DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
  • DIN EN 62353, VDE 0751-1 für medizinisch elektrische Geräte
  • Prüfung mobiler Personenschutzschalter und Stromverteiler
  • Erstellung eigener Prüfabläufe und kundenspezifische Sichtprüfungen
  • Smart-Menüfunktionen
  • Schnittstellen: WLAN, LAN, USB, Bluetooth®
  • Prüfung 3-phasiger Betriebsmittel über Messadapter
  • Inkl. Kalibrierzertifikat
  • Optionale Software zur Erstellung von Datenbanken, Übersichten, Prüfprotokollen, Statistiken 


Gerätetester BENNING ST 725

Mit dem netz- und batteriebetriebenen VDE-Prüfgerät können mobile Prüfungen an elektrischen Geräten vorgenommen werden.

  • DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
  • DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
  • Schnell – Prüfung innerhalb weniger Sekunden
  • Einfach – automatischer Prüfablauf
  • Komplett – Gerätetester mit gut/schlecht-Bewertung
  • Schutzleiter-/Berührungsstrom im Differenz-/direkten Verfahren (bei Netzbetrieb)
  • Erkennt automatisch Verlängerungsleitungen
  • Messwertspeicher (999) unterstützt die Prüfprotokollerstellung in MS Excel® (USB-Schnittstelle)

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Prüffristen

Auszug der Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)

  Prüfung aller 12 MONATE nach DGUV V3

  • Unterrichtsräume in Schulen: elektrische Betriebsmittel im Bereich Medien: Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren, Videogeräte usw., Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw. elektrische Betriebsmittel im Bereich textiles Gestalten: Bügeleisen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
  • Werkstätten / Baustellen / Produktionsstätten: Hand- und Baustellenleuchten, Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Band- und Schwing-Schleifer, Handkreissägen, Stichsägen, Lötkolben, Schweißgeräte, Belüftungsgeräte, Flüssigkeits-Strahler, mobile Tischkreissägen usw.
  • Krankenhäuser / Arztpraxen / Pflegestationen / Heime: Medizintechnische Geräte, Pflegebetten

 Prüfung aller 24 MONATE nach DGUV V3

  • Bürobetriebe: Schreibmaschinen, Diktiergeräte, Overheadprojektoren, Tischleuchten, Belegstempelmaschinen, Ventilatoren, Buchungsautomaten, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, mobile Kopiergeräte.
  • Pflegestationen/Heime: Föne, Frisierstäbe, Rotlichtleuchten, Rasiergeräte, Flaschenwärmer, Heizöfen, elektrische Handgeräte, Tischleuchten, Stehleuchten, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Heizkissen usw.
  • Eine Prüfung dieser Geräte sollte alle 24 Monate stattfinden, wenn die Fehlerquote von 2,0 bei der vorherigen Prüfung nicht überschritten wurde. Sonst müssen jährliche Kontrollen durchgeführt werden. In Werkstätten sind es beispielsweise handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Sauger und Verlängerungskabel.

Prüffristen sind keine Wunschfristen!

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet

werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(§ 5, Abs. 1, 2. DGUV Vorschrift 3 und 4)


Diese Forderung kann dazu führen, dass die tatsächlichen Prüfristen gegenüber den

Richtwerten der Tabellen je nach betrieblicher Situation deutlich verkürzt werden

müssen oder aber auch verlängert werden können.


7.1 Fehlerquote (DGUV)

Häufig werden offensichtlich defekte Betriebsmittel, z.B. bei Gehäusebruch oder

beschädigter Anschlussleitung, direkt entsorgt oder der Reparatur zugeführt. Hierdurch können jedoch die Gründe, die zur Aussonderung führten, später nicht mehr

in der Auswertung (Fehlerquote) berücksichtigt werden. Betriebsmittel, welche die

Sichtprüfung nicht bestanden haben, müssen deshalb bei der Ermittlung der Fehlerquote berücksichtigt werden.

Prüfung von Pflegebetten

Die Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 und EN 62353 sollten Sie ausschließlich gut geschulten Fachkräften überlassen.


Unsere Techniker führen die gesetzlichen Prüfungen der Medizintechnik zur Anwender- und Patientensicherheit schon seit Jahrzehnten durch.

Ein Pflegebett ist nicht nur ein Bett.


Der befähigte Techniker nimmt die Pflegebettenprüfung nach strengsten Kriterien und Auflagen vor, wodurch sich die Sicherheit

erhöht und Risiken oder Mängel ausgeschlossen werden können. Die Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 wird rechtssicher durch

ein Prüfprotokoll bescheinigt und dient dem Auftraggeber dazu, bei Versicherungen oder Berufsgenossenschaften einen Nachweis zurSicherheit vorzulegen.


Pflegebetten sind einer hohen Beanspruchung ausgesetzt, wodurch sich die regelmäßige Prüfung von Pflegebetten lohnt und auszahlt.

Eine ordnungsgemäße Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 ist wichtig, damit keine unvorhergesehenen Unfälle entstehen, die durch

einen technischen Defekt ausgelöst werden können. Das Pflegepersonal ist verpflichtet, den Zustand des Pflegebettes regelmäßig zu kontrollieren.


Eine Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 erfolgt nach den Vorschriften des jeweiligen Herstellers und unterliegen den vorgegebenen

Normen und Gesetzen. Die zeitlichen Abstände für die Kontrollen werden ebenfalls vom Hersteller angegeben.


Wird ein Pflegebett auf eine andere Station gebracht oder wechselt der Patient das Bett, wird eine vollständige Überprüfung notwendig, Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Bett einer gründlichen Reinigung unterzogen wird.


Werden bei der Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 Mängel festgestellt, ist das Pflegebett sofort stillzulegen.

Dies gilt auch bei einem Stromausfall im Haus, da hierdurch beträchtliche Schäden am Pflegebett entstehen können.

Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3

Im Rahmen des Arbeitsschutzes gemäß §5 ArbSchG ist es erforderlich, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen. Diese Beurteilung umfasst verschiedene Faktoren und Aspekte, die im Betrieb berücksichtigt und bewertet werden müssen. Sie reicht von der Gestaltung des Arbeitsplatzes bis zur Beurteilung der physischen Belastung am Arbeitsplatz. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die gesamte Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.


Zusätzlich besteht gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1111 die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Prüfintervalle für elektrische Arbeitsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 + 4 festzulegen. Jede Gruppe von Arbeitsmitteln unterliegt der sicherheitstechnischen Bewertung gemäß TRBS 1111, DGUV Vorschrift 3 + 4 und der BetrSichV. Die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit müssen aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 abgeleitet und entsprechend umgesetzt werden. Dabei wird die Fehlerstatistik der letzten Prüfung als Bewertungsfaktor herangezogen. Im Gegensatz zur Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 ist für die Erstellung der Beurteilung gemäß §3 nicht der Arbeitgeber, sondern der Betreiber verantwortlich.


Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind fundiertes Fachwissen und der gesunde Menschenverstand gefragt. Es ist wichtig, den Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel und die verwendeten Arbeitsstoffe sowie deren Wechselwirkungen angemessen zu berücksichtigen.


Gemäß §6 ArbSchG ist die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Diese Dokumentation sollte das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung enthalten.


Gerne bieten wir Ihnen die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen vor der Prüfung an. Unsere erfahrenen Experten führen diese Beurteilung verantwortungsbewusst und zielgerichtet durch.

 Wir führen bundesweit Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durch. 

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